VT-Dienstleister

Das TVTG überträgt der FMA die Registrierung und die anlassbezogene Aufsicht über diverse Dienstleister, die ihre Dienstleistung auf VT-Systemen (zB.: Blockchain) erbringen. 

FAQs

Die FMA stellt nachstehend Antworten zu den am häufigsten aufkommenden Fragen bereit:

  • Wer muss sich registrieren lassen?

  • Ich verfüge bereits über eine Bewilligung der FMA und möchte nun eine VT-Dienstleistung erbringen. Muss ich mich zusätzlich nach TVTG registrieren?

  • Wie lange dauert es, bis man eine Registrierung erhält und welche Kosten fallen an?

  • Wie unterscheidet sich die Aufsicht über einen VT-Dienstleister von jener über einen Finanzintermediär?

  • Kann ich mit einer Registrierung auch im Ausland tätig werden?

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