VT-Dienstleister
Das TVTG überträgt der FMA die Registrierung und die anlassbezogene Aufsicht über diverse Dienstleister, die ihre Dienstleistung auf VT-Systemen (zB.: Blockchain) erbringen.
FAQs
Die FMA stellt nachstehend Antworten zu den am häufigsten aufkommenden Fragen bereit:
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Wer muss sich registrieren lassen?
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Ich verfüge bereits über eine Bewilligung der FMA und möchte nun eine VT-Dienstleistung erbringen. Muss ich mich zusätzlich nach TVTG registrieren?
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Wie lange dauert es, bis man eine Registrierung erhält und welche Kosten fallen an?
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Wie unterscheidet sich die Aufsicht über einen VT-Dienstleister von jener über einen Finanzintermediär?
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Kann ich mit einer Registrierung auch im Ausland tätig werden?